Änderungen von Adressen und Telefonnummern müssen umgehend der Schule bekannt gegeben werden, damit wir Sie im Notfall immer erreichen können.

Für die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Hefte, Hefter, des Hausaufgabenheftes, und der Federtasche sorgen bitte die Eltern bzw. das Kind. Sollten Sie hierzu Fragen haben, erteilen die Klassen- und Fachlehrer gern Auskunft darüber.

Bitte terminieren Sie die Arztbesuche Ihres Kindes außerhalb der Unterrichtszeit. Wenn das einmal nicht möglich ist, setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes mit einer Bitte um Freistellung in Verbindung.

Ausfallstunden werden am Vortag im Vertretungsplan angezeigt. Die Schüler der 4.-6. Klassen sind verpflichtet diesen zu lesen.

Bitte schicken Sie Ihr Kind bei Ausfallstunden erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Schule. Befinden sich Kinder vorher auf dem Schulgelände, müssen sich diese im Sekretariat melden und werden auf andere Klassen aufgeteilt. Hortkinder melden sich im Frühhort.

Gemäß § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.

Schulpflichtig sind auch die ausländischen jungen Menschen, denen aufgrund eines Asylantrages der Aufenthalt im Land Brandenburg gestattet ist oder die hier geduldet werden (§ 36 des Brandenburgischen Schulgesetzes).

Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen.

Die Anmeldung erfolgt an der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule. Der Termin der Anmeldung wird öffentlich bekannt gegeben. Das Kind ist bei der Anmeldung dem Schulleiter vorzustellen. Die Geburtsurkunde ist vorzulegen. Die Sorgeberechtigten müssen auf dem Anmeldebogen unterschreiben. Das alleinige Sorgerecht muss nachgewiesen werden. Bei eventuell bestehender Frühförderung sind vorhandene Unterlagen mitzubringen.

Weitere Einzelheiten zur Anmeldung und Grundschule finden Sie auf den Seiten des MBJS:

Die Eltern können das Anmeldeformular zu Hause ausfüllen, unterschreiben und dann ausgedruckt zum Termin der Schulanmeldung mitbringen.

Ich möchte mein Kind in eine andere Grundschule einschulen lassen. Wie gehe ich vor?

Die Anmeldung muss zunächst in der zuständigen Grundschule erfolgen. Dort lassen Sie sich einen Antrag auf Beschulung außerhalb des Einzugsgebietes geben und reichen diesen ausgefüllt über die zuständige Grundschule beim Staatlichen Schulamt ein. Nach Beteiligung der Schulträger beider Schulen trifft das Staatliche Schulamt eine Entscheidung.

Tipp 1: Einschulungs-To-do-Liste anlegen

Nicht nur Kinder sind am ersten Schultag aufgeregt, sondern auch Eltern. Was wird sie wohl erwarten? Welchen Schulweg werden die Kinder zukünftig gehen? Welchen Ranzen? Welche Schultüte? Welches Transportmittel?

Die Sicherheitsexperten raten, bereits einige Wochen vorher den Schulweg einmal mit dem Kind zu beschreiten, um mögliche Gefahrenpunkte zu erkennen, zu vermeiden, zu besprechen. Kinder mit unter 1,30 Meter Körpergröße nehmen den Straßenverkehr ganz anders wahr als ein Erwachsener. Legen Sie auch eine Einschulungs-To-do-Liste gemeinsam an und arbeiten jeden Punkt einzeln durch.

Sie sollten den neuen Schulweg auch bei schlechtem Wetter gemeinsam gehen, denn dann sind Gefahren zu erkennen, die in den Sommermonaten gar nicht auffallen. Üben Sie mit Ihrem Kind frühzeitig. Zeigen Sie Ihrem Kind auch Hilfestellen, z. B. Notinseln. Das sind Aufkleber in Ladengeschäften, wo Kinder immer Hilfe bekommen können.

 

Tipp 2: Treffpunkte für Kinder vereinbaren

In der Regel geht Ihr Kind nie alleine zu Schule, sondern zusammen mit vielen Kindern aus der Gegend. Deshalb vereinbaren Sie Sammelpunkte, wo sich mehrere Kinder aus einem Wohngebiet treffen und gefährliche Kreuzungen / Schnellstraßen gemeinsam gehen können.

So erhöhen Sie bereits die Sicherheit Ihres Kindes.

 

Tipp 3: Sicherheitstraining

Besuchen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam ein Sicherheitstraining. Der ADAC, die Verkehrswacht oder auch das Sicher-Stark-Team bieten das seit vielen Jahren teils kostenlos an.

 

Tipp 4: Kinder sollen viel schlafen

In der Nacht vor der Einschulung werden die wenigsten Kinder ruhig schlafen. Deshalb ist es wichtig, dem Schulkind an den folgenden Tagen viel Schlaf zu ermöglichen, denn die Anforderungen werden wachsen. Damit Erstklässler neues Wissen aufnehmen können, darf der Schlaf nicht zu kurz kommen. Während Erwachsene mit 7 bis 8 Stunden Schlaf pro Nacht auskommen, sollten Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren rund 10 bis 12 Stunden schlafen.

 

Tipp 5: Onkel Sabbelschmatz und Tante Knuddel

Auch an dem Festtag sollten die Grenzen der Kinder geachtet werden.

Kinder dürfen auch „Nein“ sagen, wenn sie mal nicht geküsst werden wollen.

Sie haben die gleichen Rechte wie Erwachsene. Ein Schulkind möchte sich „groß“ fühlen. Dazu zählt auch, dass die Tante oder der Onkel das Kind nicht mehr mit feuchten Küssen abschmatzen, wenn es das nicht will. Im Kindergarten kann das noch schön gewesen sein, aber jedes Jahr werden Kinder älter und möchten nicht mehr von jedem berührt, geküsst oder angefasst werden. Deshalb achten Sie die Grenzen der Kinder und zwingen Sie Ihr Kind nicht, der Oma einen Kuss zu geben. Das Sicher-Stark Team bietet hierzu einen neuen Lehrfilm an. Missbrauch kann so später verhindert werden.

 

Tipp 6: Hausaufgaben

Viele Eltern erwarten viel von ihrem Kind. Der Leistungsdruck steigt mit Beginn der Schule. Doch achten Sie auch hier darauf, Ihr Kind nicht zu überfordern. Nach der Schule sollte das Kind zunächst spielen. Der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr Kind an den Schreibtisch setzen, trägt entscheidend zum Erfolg der Hausaufgaben bei. Deshalb sollten Sie nach dem Mittagessen dem Kind Spielzeit oder eine Schlafpause gönnen. Nach einer Runde Toben klappt es dann bestimmt besser mit den Hausaufgaben.

Faustformel: In der ersten Klasse höchstens 30 Minuten Hausaufgaben pro Tag!

 

Die Tipps wurden von der Bundesgeschäftsstelle Sicher-Stark zur Verfügung gestellt.

Hat Ihr Kind gravierende Erkrankungen, von denen wir an der Schule wissen sollten, um gegebenenfalls Sofortmaßnahmen einzuleiten, benötigen wir eine schriftliche Information an den Klassenlehrer (auch allergische Erkrankungen angeben).

Schätzen Sie bitte selbst ein, ob Ihr Kind mit dem Fahrrad in die Schule fahren muss. Die Abstellmöglichkeiten sind begrenzt.

Fahrräder sind auf bzw. vor dem Schulgelände nicht versichert (Hausratversicherung).

Ferientermine Brandenburg 2023 / 2024

Herbst 2023 Mo. 23.10.2023 - Sa. 04.11.2023
Weihnachten 2023 Sa. 23.12.2023 - Fr. 05.01.2024
Winter 2024 Mo. 05.02.2024 - Fr. 09.02.2024
Ostern 2024 Mo. 25.03.2024 - Fr. 05.04.2024
Sommer 2024 Do. 18.07.2024 - Sa.. 31.08.2024
Variable Feiertage Mo. 02.10.2023
Fr. 10.05.2024

Zur Unterstützung und Gestaltung eines interessanten Schul- und Freizeitlebens hat sich ein Förderverein gebildet, der sich über jedes neue Mitglied freut.

Mehr zur Arbeit des Fördervereins und wie Sie Mitglied werden können erfahren Sie hier.

Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit darauf, Ihrem Kind ein Handy oder z.B. einen MP-3-Player mit in die Schule zu geben, da wir keine Haftung übernehmen können. Sollten Sie es für unvermeidbar halten, dass Ihr Kind diese Dinge mit sich führen muss, müssen wir darauf bestehen, dass das Handy während des Schulbetriebs ausgeschaltet wird. (Fotoverbot)

Das Hausaufgabenheft muss täglich durch Sie kontrolliert werden. Die Lehrerinnen informieren Sie rechtzeitig über eventuelle Stundenverlagerung oder Stundenausfall.

Mindestens eine Woche im Voraus sind der Stundenplan und das Wochendatum vorzutragen.

Wann gibt es "Hitzefrei"?

In Unterrichtsräumen soll eine mittlere Raumlufttemperatur von 20 Grad Celsius und nicht dauerhaft über 22 Grad Celsius herrschen. Für Sporthallen, Flure, Treppenhäuser und Toilettenanlagen beträgt die mittlere Raumlufttemperatur 18 Grad Celsius.
Werden um 10 Uhr 25 Grad Celsius Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25 Grad Celsius gemessen, soll nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden, sofern in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eingetreten ist. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, des Zweiten Bildungsweges und der Fachschulen wird der Unterricht in der Regel dem Stundenplan entsprechend fortgesetzt. Bei absehbaren längeren Hitzeperioden soll eine einseitige Beeinträchtigung der Fächer in Randstunden durch Umorganisation des Unterrichtes vermieden werden. Klausuren und schriftliche Prüfungen sind so zu legen, dass eine Beeinträchtigung durch extreme Hitze vermieden wird.

Weitere Ausführungen finden Sie in der VV Schulbetrieb, Abschnitt 4, Nr. 27.

Stellen Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall fest, so müssen Sie das Sekretariat der Grundschule Schönow informieren. Das Kind darf die Einrichtung erst dann wieder besuchen, wenn eine Behandlung der Haare stattgefunden hat.
Durch Ihre Unterschrift auf dem angehängten Formular bestätigen Sie die Behandlung und die eventuelle Fortführung der Behandlung. Dieser Zettel muss bei Rückkehr der Kinder dem Klassenlehrer übergeben werden.

Darf mein Kind "nachsitzen"?

Ja, eine auf den Unterrichtsstoff bezogene Nacharbeit in der Schule unter Aufsicht außerhalb des planmäßigen Unterrichts kann angeordnet werden. Die Nacharbeit darf die Dauer einer Unterrichtsstunde nicht überschreiten. Sie ist nicht zu zensieren und muss der Klassenlehrkraft gemeldet werden. Die Eltern sind über die Nacharbeit unter Aufsicht rechtzeitig zu informieren. Sollten Sie zu Beginn des Schuljahres über diese Verfahrensweise informiert worden sein und zugestimmt haben (Festlegung in der Elternversammlung), wird der Informationspflicht entsprochen und die Nacharbeit kann unmittelbar für den gleichen Tag angeordnet werden.

Montag 07:00- 16:00 Uhr
Dienstag 07:00- 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00- 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00- 12:30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung

Sprechzeit beim Schulleiter/stellvertretenden Schulleiter:

nach Vereinbarung (auch telefonisch möglich)

Beim Sport ist jeglicher Schmuck (einschließlich Ohrringe) abzulegen.

Schulbücher werden Ihrem Kind leihweise zur Verfügung gestellt und werden kosteneffektiv und ökologisch über mehrere Schuljahre hinweg genutzt. Insofern müssen wir bei selbstverschuldeten Schäden auf einen Ersatz bestehen. Wenn Ihr Kind die Bücher erhält, kontrollieren Sie bitte sorgfältig, ob das Buch schon Schäden aufweist. Sollte dies so sein, geben Sie bitte der Klassenlehrkraft Bescheid.

Ihr Kind erhält am Dienstag und am Donnerstag Schulobst,
am Montag, Mittwoch und Freitag erhält es Schulmilch.

Jeder Unfall, der während der Schulzeit bzw. auf dem Schulweg passiert, muss im Sekretariat gemeldet werden. Die Schule ist verpflichtet, jeden Unfall bei der Unfallkasse Brandenburg aufzunehmen.

Um Sie im Krankheitsfall oder im Notfall erreichen zu können, ist es unbedingt notwendig, dass Sie immer Ihre aktuelle Telefonnummer im Sekretariat hinterlegen.

Wenn Sie umziehen möchten und Ihr Kind an eine andere Schule gehen soll, ist eine Ummeldung erforderlich.

Und so geht’s:

  1. Abmeldung an der bisherigen Schule
  2. Die Sekretärin gibt Ihnen eine Umschulungskarte. Diese Karte muss in der neuen Schule abgegeben werden
  3. Die neue Schule fordert dann die Schülerstammakte an.

Denken Sie bitte an die Abgabe der geliehenen Lehrbücher!

1. Stunde 07:30 - 08:15 Uhr 20 Minuten Frühstückspause 1-3, Hofpause 4-6
2. Stunde 08:35 - 09:20 Uhr 20 Minuten Frühstückspause 4-6, Hofpause 1-3
3. Stunde 09:40 - 10:25 Uhr 10 Minuten Pause
4. Stunde 10:35 - 11:20 Uhr 30 Minuten gestaffelte Mittagspause
5. Stunde 11:50 - 12:35 Uhr 10 Minuten Pause
6. Stunde 12:45 - 13:30 Uhr  

Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Nach Unterrichtsschluss besteht die Möglichkeit zur Mittagesseneinnahme, ansonsten haben die Schüler das Schulgelände unverzüglich zu verlassen.

Aus Sicherheitsgründen ist während der Schulzeit die Schule verschlossen. Das Tor in der Schulstraße ist von 8:00 bis 11:20 Uhr verschlossen. Die Schule können Sie dann nur über die Heidestraße (Klingel) betreten. Ab 11:20 Uhr kann die Schule nur über das Tor Schulstraße betreten werden.

Zensuren und Einschätzungen der Lehrer müssen von Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Urlaubsreisen sind in den Schulferien zu planen.

  1. Bitte am Erkrankungstag bis 7.30 Uhr Bescheid geben (wichtig, damit wir wissen, dass dem Kind auf dem Schulweg nichts passiert ist)
    Ab 06:30 Uhr ist das Büro besetzt (Tel. 03338/3078, der Anrufbeantworter wird täglich abgehört).
    Erhalten wir bis 8.00 Uhr keine Information, rufen wir Sie an.
  2. Nach Gesundung wünschen wir eine schriftliche Entschuldigung (Zeitraum) durch die Eltern
  3. Ein ärztliches Attest ist nicht zwingend erforderlich. Es gibt aber Fälle, in denen wir darauf Wert legen müssen, z.B. nach ansteckenden, meldepflichtigen Krankheiten.
  4. Bitte setzen Sie sich mit den unterrichtenden Lehrkräften wegen der Nacharbeit des versäumten Lernstoffes in Verbindung (oder lassen Sie dies Ihr Kind selbst tun).

Die Zeugnisskopie muss von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben und am ersten Schultag beim Klassenlehrer abgegeben werden. Das Original verbleibt im Elternhaus.